lundi 25 juillet 2016

Frage Mietrecht (Korrektur Nebenkostenabrechnung)

Hallo,

ich frage mal hier, weil es mir unter den Nägeln brennt. Vielleicht gibt es hier ja einen Experten für Mietrecht.

Eine Wohnung innerhalb einer WEG (3 Wohnungen, 3 Eigentümer) wurde vermietet. Hier ist eine Hausverwaltung HV tätig.
Der Mieter M ist dort 12/2014 ausgezogen. Einzug war 10/2011.
Alle Nebenkostenabrechnung bis dato wurden fristgerecht gestellt und gezahlt. Einen Einspruch gab es nur bei den Verwaltungskosten, die der Vermieter V an den Mieter M umlegen wollte. Auch die Endabrechnung war unauffällig.

Im Juni 2016 stellt der V eine Nachforderung an M, da die HV jetzt festgestellt hat, dass für die Jahre 2013 und 2014 falsche Zählerstände für Werte gemeldet wurden. Das heißt, die HV hat an den V, sowie die anderen Eigentümer falsche Beträge übermittelt. M erhält neue Abrechnungen für 2013 und 2014.

Der Mieter M hat Einsicht in die Belege der Stadtwerke angefordert. Dies wurde gewährt. Alle Belege wurden seitens den Stadtwerken korrekt gestellt. Die HV beruft sich somit auf Belege von Anfang 2015 für den Abrechnungszeitraum 2014 und Anfang 2014 für 2013.

Theoretisch hätte der V bei Einsichtnahme in die Belege den Fehler bereits zum ursprünglichen Abrechnungszeitpunkt feststellen können.

Muss M zahlen?


Frage Mietrecht (Korrektur Nebenkostenabrechnung)

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